Unter bestimmten Voraussetzung kann Ihr Vorhaben staatlich gefördert werden.
LED Beleuchtung hat neben vielen anderen Vorzügen einen großen Vorteil: Energieeffizienz.
Die Stromersparnis im Vergleich zur klassischen Glühbirne und Leuchtstoffröhren liegt bei bis zu 70 %. Um die Energiewende voranzutreiben, gibt es Programme zur Förderung von LED- Beleuchtung in Unternehmen, z.B. die BEG (BAFA) Förderung für Nichtwohngebäude.
ALLE unsere LED -Leuchten für die gewerblichen Nutzung erfüllen diese Voraussetzungen, wie z.B. Lichtstromerhalt L80 - bzw. Defektrate - B10 von ≥ 50.000 Std., Effizienzen von ≥ 140lm/W bei Lichtbandsystemen bzw. ≥ 120lm/W bei allen anderen Beleuchtungssystemen.
(Die Förderung betrug zum Zeitpunkt der Verfassung dieses Textes 15%.)
Fördermittel, deren Gewährung an energetische Voraussetzungen geknüpft sind, können nur von oder in Zusammenarbeit mit Energieeffizienzexperten beantragt werden.
Wir arbeiten seit Jahren eng mit unabhängigen Energieberatern zusammen und erledigen für Sie alle Schritte bis hin zum Zahlungseingang auf Ihr Konto.
Alle aktuell geltenden Förderprogramme werden hinsichtlich Ihres Vorhabens von uns geprüft.